Richtlinien für die Jahreskontrolle

Die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung hat sich weltweit bewährt und etabliert. Dank dieser Vorsorgeuntersuchung ist es möglich, z.B. bösartige Veränderungen des Gebärmutterhalses [7’995 KB] im Frühstadium zu erfassen und mit einfachen Methoden zu behandeln.

Empfehlungen der SGGG (Schweizer Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) zum Zellabstrich: [192 KB]
- Zellabstrich alle 3 Jahre von 21 bis 70 Jahren (Im Intervall Nichtpflichtleistung bei der Grundversicherung)
- oder ab 30 Jahre HPV-Virenabstrich (Nichtpflichtleistung bei der Grundversicherung)
- Zellabstrich, wenn beim HPV-Virenabstrich Hochrisiko-Viren gefunden wurden
- Ende der Zellabstriche mit 70, wenn die Zellabstriche bislang unauffällig waren
- Der Expertenbrief der SGGG stuft den HPV-Test für das "primäre HPV-Screening" als medizinisch sinnvoll, sicher und kosteneffizient ein(60-70% höherer Schutz vor Gebärmutterhalskrebs), was die Übernahme dieser Kosten durch ambulante Zusatzversicherungen ermöglicht [196 KB] :

Links:
SRF: "Fünf Fragen zur gynäkologischen Vorsorge"
Die Untersuchung beim Frauenarzt/ der Frauenärztin [113 KB]